VERGÜTUNGSREGELUNGEN

Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung

Die Nordtreuhand GmbH (nachfolgend NT genannt) ist gemäß § 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) verpflichtet, ihre Vergütungsregelungen offen zu legen.

Die Institutsvergütungsverordnung vom 16. Dezember 2013, veröffentlicht im Bundesgesetz-Blatt I S. 4270, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. April 2019 (BGBl. I S. 486) geändert worden ist und am 26. April 2019 in Kraft getreten ist, beinhaltet die bankenaufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen für die Vergütungssysteme von Banken und Wertpapierinstituten. Ziel der InstitutsVergV ist die Verhinderung von Anreizen zur Eingehung unverhältnismäßiger Risiken.

Die Nordtreuhand GmbH besitzt die Erlaubnis zum Erbringen der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung, der Drittstaateneinlagenvermittlung sowie des Eigengeschäfts nach §§ 15 Abs. 1 und 3, 86 Abs. 1 i. V. m. §§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4, 5 und 9, 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die bisher gemäß §§ 64e, 32 KWG erteilte Erlaubnis gilt demgemäß nach § 15 WpIG für die vorgenannten Geschäfte als erteilt. Die bisherige Erlaubnis nach dem KWG ist damit mit Beginn des 26. Juni 2021 gegenstandslos geworden.

Die NT ist verpflichtet, gemäß § 25a Abs. 5 i.V.m. § 25 d Abs. 12 KWG i.V.m. der InstitutsVergV über ein angemessenes Vergütungssystem zu verfügen.

Die Bilanzsumme der Gesellschaft lag seit ihrer Gründung im Jahre 1983 deutlich unter EUR 15 Milliarden. Die Gesellschaft hat auf Grundlage einer selbst initiierten Risikoanalyse festgestellt, dass sie nicht als bedeutendes Institut einzustufen ist. Die Anwendung der Regelungen für bedeutende Institute (§ 17 ff. InstitutsVergV) sind somit nicht anzuwenden. Somit unterliegt die NT den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung.

2. Das Geschäftsmodell

Die NT zählt zu den kleineren bankenunabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften in Deutschland.

Die Gesellschaft gliedert sich in folgende Geschäftsbereiche:

  • Vermögensverwaltung
  • Anlageberatung
  • Vermögensanalyse
  • Private Office
  • Family Office

 

Die NT besitzt nicht die Erlaubnis zum Betreiben von Eigenhandel. Das Geschäftsmodell der NT bedingt, dass alle Mitarbeiter und die Geschäftsführung im Kundeninteresse und damit auch im eigenen Interesse langfristig denken und entsprechend handeln.

3. Qualitative Angaben gemäß § 16 Abs. 2 InstitutsVergV

3.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem

Die NT hat die Zielsetzung, ihren Mitarbeitern eine wettbewerbsfähige und faire Gesamtkompensation anzubieten. Die Vergütung der Mitarbeiter/-innen ist an keinen Tarifvertrag gebunden. Die Grundvergütung der Mitarbeiter orientiert sich an den Gepflogenheiten des Personalmarktes. Der jeweilige Aufgabenbereich, vorhandene Qualifikationen und erteilte Vollmachten bilden weitere Differenzierungskriterien für die konkrete Vergütung. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der NT eine angemessene fixe Grundvergütung erhalten. Zur Grundvergütung kann eine leistungs- und/oder ergebnisabhängige Vergütung (variable Vergütung) hinzukommen.

Die Vergütungsregelungen stehen im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen der NT. Das Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken und wird jährlich im Rahmen der Personalplanung auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst.

3.2 Ausgestaltung des Vergütungssystems

Die Mitarbeiter der NT erhalten eine markt- und funktionsgerechte fixe Grundvergütung. Garantierte variable Vergütungen sowie vertraglich fixierte Abfindungsansprüche sind im Rahmen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen nicht vorgesehen.

Im Bereich der Kontrollfunktionen (Compliance, Geldwäsche, Revision) werden über das Vergütungssystem keine Anreize gesetzt, die der Überwachungsfunktion dieser Funktionsträger zuwiderlaufen.

3.3 Art und Weise der Gewährung

Das Fixgehalt wird in 12 gleichen monatlichen Teilen ausgezahlt.

3.4 Vergütung der Geschäftsführung

Die Vergütung der Geschäftsführer besteht aus einer Festvergütung.

4. Daten gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 InstitutsVergV

Die gesamten Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betrugen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1.073. Davon entfielen 100 % auf fixe Vergütungsbestandteile. Der Anteil der variablen Vergütungskomponenten an den gesamten Personalaufwendungen lag somit im Geschäftsjahr 2023 bei 0 %.

Stand: 02/2024